AGB für Beratungsleistungen
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Ariane Hallmann, nachstehend als „Auftragnehmer“ (AN) benannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend als „Auftraggeber“ (AG), benannt.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs- und weitergehenden Dienstleistungen für den Non-IT-Bereich durch den Auftragnehmer bei dem Auftraggeber.
2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
2.1 Der Auftragnehmer wird als selbstständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.
2.2 Der Auftragnehmer kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.
2.3 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.
3. Vertragsdurchführung
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung des Auftragnehmers nötig sind.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Schulung oder sonstiger Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des Auftragnehmers die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, die erfolgreiche Durchführung der Schulung gefährden.
4. Qualitätsanforderung
Der Auftragnehmer wird die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.
Der Auftraggeber stellt sicher, die zur erfolgreichen Durchführung der Schulung erforderlichen Hard-und Softwarevoraussetzungen bereit zu stellen.
5. Ausfallregelung, Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 2 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei zurückzutreten. Siehe hierzu die Widerrufsbelehrung.
6. Lieferungen und Leistungen
6.1 Die Preise des Auftragnehmers sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner des Auftragnehmers. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot des Auftragnehmers, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.
6.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen des Auftragnehmers bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6.3 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen des Auftragnehmers vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1 Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland.
7.2 Der Auftragnehmer wird vor Durchführung der Beratung dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Vorkasse bezahlen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
7.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen vom Auftragnehmer nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
7.5 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann der Auftragnehmer jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
8. Haftung
8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.3 Sofern der Auftragnehmer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden vom Auftragnehmer auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Geheimhaltung, Kundenschutz
9.1 Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der über den Auftragnehmer sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
9.2 Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über den Auftragnehmer, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien vom Auftragnehmer enthalten sind, zu bewahren.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort
10.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird Dannenberg (Niedersachsen) als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Erfüllungsort ist Hitzacker.
10.3 Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb des Auftragnehmers mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen.